Thüringer Corona Verordnung

Am 18.04.2020 ist eine neue Verordnung bekannt gegeben worden. Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020 Quelle

Hier einige unverbindliche Auszüge:

- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich höchstensmit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.

- Veranstaltungen, Versammlungen,...mit mehr als zwei Personen sind verboten - Ausgenommen vom Verbot nach Absatz 1 sind auch Sitzungen der Gemeinden - Abweichend vom Verbot nach Absatz 1 sind ab dem 3. Mai 2020 Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Versammlungsteilnehmern zulässig

- Gastronomie, Zulässig ist ein Außerhausverkauf unter Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften nach § 4 Satz 1 bis 3. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt; der Verzehr ist erst in einer Entfernung von mindestens 10 m zulässig.

- Schulen - zuztrefend für einige , ....können Schulen einschließlich der zugehörigen Internate und Wohnheime ab dem 27. April 2020 geöffnet werden