Schutzkonzept mit Hygienebestimmungen JGM

Für die Sitzung der Jagdgenossenschaft gelten zwingend nachfolgende Regeln für jede Person, die an der Sitzung teilnimmt.

Die Teilnahme von Personen, die an Covid 19 erkrankt sind oder unter Verdacht einer solchen Erkrankung stehen, ebenso wie von Personen, die Erkältungssymptome oder Fieber aufweisen, ist untersagt.

Es besteht Maskenpflicht für alle Teilnehmer.

Desinfektionsmittel für Hände stehen zur Verfügung.

Beim Eintreten muss jeder Teilnehmer sich die Hände desinfizieren.

Bei der Begrüßung von anderen Sitzungsteilnehmern ist auf das Händeschütteln zu verzichten.

Husten oder Niesen erfolgt vorzugsweise in die Armbeuge, jedenfalls ist ein möglichst großer Abstand zu anderen Personen zu wahren.

Im Sinne eines wirkungsvollen Infektionsschutzes ist die Dauer der Sitzung auf das absolut notwendige Mindestmaß zu begrenzen.

Das Mitführen und der Verzehr von Essen und Getränken im Sitzungssaal sind ausdrücklich untersagt.

Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes ist ein Mindestabstand von 1,50 m zur nächsten Person einzuhalten.

Zwischen den Sitzplätzen ist ein Abstand von mindestens 1,50 m zu gewährleisten.

Im Gebäude sind Ansammlungen von Personen zu Gesprächen außerhalb der Sitzung untersagt.

Das Gleiche gilt für Ansammlungen beim Betreten oder Verlassen des Gebäues.

Der Toilettenbereich darf jeweils nur von einer Person betreten werden.

In den Sanitärbereichen befinden sich Flüssigseifenspender, Einmal-Handtücher und Auffangbehälter für Einmal-Handtücher und Toilettenpapier.

Die Sitzung ist spätestens jeweils nach 1 Stunde Sitzungsdauer für 15 Minuten zu unterbrechen und der Raum zu belüften.

Eventuelle Änderungen dieses Konzeptes sind je nach Verordnungsstand vorbehalten.

Michael Schönau Jagdvorsteher